Hilfe für den Wahlvorstand

Der Wahlvorstand wird in der Regel vom Betriebsrat ernannt, näheres zu den Aufgaben des Betriebsrats findet sich hier.

Der Wahlvorstand hat die Aufgabe die Betriebsratswahl zu leiten; er hat sich an die Wahlordnung zu halten. Für die interne Organisation seiner Arbeit gibt es nur folgende Richtlinien:

  • Die Arbeit des WV wird während der Arbeitszeit durchgeführt
  • der Vorsitzende des WV lädt zu ordentlichen Sitzungen ein
  • alle Vorhaben sind mehrheitlich im WV zu beschließen
  • von den Sitzungen (Beschlüssen) des WV wird ein Protokoll erstellt; dieses ist vom Vorsitzenden des WV und einem weiteren Mitglied des WV zu unterschreiben.

Eines vorweg, jeder Wahlvorstand sollte sich durch Schulungen und Literatur auf den neuesten Stand der Rechtsprechung bringen, damit keine Fehler bei der Durchführung der Wahl gemacht werden. Aber in der Praxis tauchen immer neue Fragen auf, deshalb – einfach melden – wir bemühen uns zu helfen. Hilfe per eMail, oder Fragen hier mittels Formular, wir melden uns zeitnah.

Zur Orientierung zu den Grundsätzen des Wahlverfahrens bitte hier vorbei schauen:

 

In der folgenden Datenbank haben wir die unterschiedlichen Aufgaben und Themenstellungen des Wahlvorstandes aufgeführt. Wir sind offen für Anmerkungen, sollten Stichpunkte fehlen:
"Hinweise zur Wahlordnung"