Gerichtsentscheid

Das Arbeitsgericht löst den Betriebsrat auf und beschließt eine Neuwahl

Es gibt besondere und seltene Umstände, in denen ein Arbeitsgericht involviert ist und es entscheidet, dass der Betriebsrat wegen grober Verletzung seiner Pflichten aufgelöst wird, vgl. § 23 Abs. 1 BetrVG. "Dazu muss die in die Gesamtverantwortung des BR-Gremiums fallende Pflichtverletzung objektiv erheblich und offensichtlich schwerwiegend sein (…)." (Fitting, § 23, RN 35)
In diesen Fällen entsteht eine betriebsratslose Zeit. Das Arbeitsgericht setzt einen Wahlvorstand ein, damit unverzüglich eine Neuwahl des Betriebsrats erfolgt, vgl. § 23 Abs. 2 BetrVG.

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